Sexuelle Gewalt ist eine Form der geschlechterspezifischen Gewalt. Frauen und Mädchen sind dabei Hauptbetroffene. Derzeit haben Opfer von sexueller Gewalt wenig Chance auf die Verurteilung des Täters. Eine Beurteilung nach geltender Rechtslage ergibt oft keine "Vergewaltigung im eigentlichen Rechtssinne". Wenn eine Frau bei einem unerwünschten Sexualakt "nein" sagt, weint, oder aus Angst keinen körperlichen Widerstand leistet, ist der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt. Eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person ist derzeit nur strafbar, wenn Gewalt, Drohung oder Freiheitsentziehung angewandt wurde. 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung im Jahr 2013 stehen 104 Verurteilungen gegenüber. Österreich hat sich mit der Ratifizierung des "Istanbul-Übereinkommens" verpflichtet, dessen Bedingungen umzusetzen. Die derzeit laufende Strafrechtsreform bietet die Möglichkeit dazu.
Gemeinsam mit dem Frauenbüro der Stadt Salzburg, Frauenberatungsstellen und Opferschutzeinrichtungen hat das Gewaltschutzzentrum Salzburg eine Kampagne für eine Online Petition erarbeitet. Der Frauenausschuss des Städtebundes und zehn weitere österreichische Frauenbüros haben sich an der Kampagne beteiligt.
Die Online Petiton und nährer Informationen zur Kampagne finden Sie unter www.staedtebund.gv.at/gewalt