Der Umsetzungsprozess in Österreich
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich wird durch die Expert*innengruppe GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) überwacht. Die Vertragsstaaten müssen dafür regelmäßig Staatenberichte vorlegen, die von GREVIO geprüft werden. Ergänzend zu den staatlichen Berichten verfassen zivilgesellschaftliche Organisationen sogenannte Schattenberichte, die eine kritische Perspektive auf die tatsächliche Umsetzung liefern. Auf Basis dessen erstellt GREVIO dann seinen Evaluierungsberichten zur Umsetzung der Konvention und formuliert darin Empfehlungen an Österreich, die als Grundlage für weitere Verbesserungen dienen sollen.
2016 wurde Österreich gemeinsam mit Monaco als erstes Land vom GREVIO-Komitee evaluiert. 2023 erfolgt die zweite Evaluierungsrunde.
2025–2028: Empfehlungen und Umsetzungsphase
- 5. Juni 2025: Das Committee of the Parties beschließt neue Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention in Österreich.
Österreich muss nun bis 7. Juni 2028 einen Umsetzungsbericht zu diesen Empfehlungen vorlegen.
2023-2024: Zweite Staatenprüfung (thematische Evaluierung)
- Jänner 2023: Einleitung der zweiten Staatenprüfung durch GREVIO.
- Juni 2023: Österreich übermittelt den zweiten Staatenbericht.
- August 2023: NGO-Stellungnahme der Allianz GewaltFREI leben
- Oktober 2023: Staatenbesuch der GREVIO-Delegation in Österreich.
- September 2024: Veröffentlichung des GREVIO-Berichts sowie der österreichischen Stellungnahme.
Die zweite Evaluierungsrunde konzentriert sich thematisch auf ausgewählte Artikel der Konvention, insbesondere zu Unterstützung, Schutz und Zugang zur Justiz.
2021–2023: Follow-up zur ersten Evaluierungsrunde
- März 2021: Österreich übermittelt einen Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen von 2018.
- Dezember 2021: Das Vertragsstaatenkomitee spricht weitere vier Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention aus.
- Dezember 2023: Österreich legt einen weiteren Bericht über die Umsetzung dieser Empfehlung vor.
Damit wird dir erste Basisevaluierung formell abgeschlossen.
2016-2018: Erste Staatenprüfung („Baseline Evaluation“) durch GREVIO
Österreich gehört zu den ersten Staaten, die einer umfassenden Staatenprüfung unterzogen werden.
- März 2016: Beginn der Basisevaluierung durch GREVIO.
- 2016: Österreich übermittelt den ersten Staatenbericht; GREVIO führt Dialoge mit Behörden und NGOs.
- Herbst 2016: Staatenbesuch einer GREVIO-Delegation in Österreich. NGO-Schattenbericht wird übermittelt.
- 2017: Veröffentlichung des GREVIO-Evaluierungsberichts mit Feststellungen und Empfehlungen.
- Jänner 2018: Das Committee of the Parties (Ausschuss der Vertragsstaaten) beschließt offizielle Empfehlungen an Österreich auf Grundlage des GREVIO-Berichts.
2015: Institutionelle Umsetzung
Sommer 2015:
Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Konvention (Art. 10 der Konvention).
Ziel davon ist die Koordination zwischen Ministerin, Bundesländern und anderen Akteuren im Bereich Gewaltschutz.
2014: Inkrafttreten der Konvention
1. August 2014:
Die Konvention tritt für Österreich in Kraft und wird damit völkerrechtlich verbindlich.
2013: Ratifizierung
14. November 2013:
Österreich ratifiziert die Konvention.
2011: Unterzeichnung
11. Mai 2011:
Die Istanbul-Konvention wird zur Unterzeichnung aufgelegt.
Österreich gehört zu den Erstunterzeichnerstaaten.
